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Mit dem Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017 wurde eingeführt, dass gemeinnützige Organisationen, wie der Verein für Sachwalterschaft, die von öffentlichen Körperschaften erhaltenen Beiträge, Zahlungen und anderen wirtschaftlichen Vorteile einschließlich die Bereitstellung von Büros sowie den 5-Promille-Betrag im Internet veröffentlichen müssen, wenn diese in der Summe den Betrag von 10.000 Euro übersteigen.

 

Im Jahr 2018 erhaltene Beträge

Im Jahr 2019 erhaltene Beträge

Im Jahr 2020 erhaltene Beträge

Im Jahr 2021 erhaltene Beträge

Im Jahr 2022 erhaltene Beträge